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BGB § 1631b Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung

BGB § 1631b Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung

[ Auszug: Eine Unterbringung des Kindes, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur mit Genehmigung des Familiengerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die  ... ]